Der Dauerregen der letzten Tage hat den Weinbergsmauern entlang der Sächsischen Weinstraße stark zugesetzt.
Aus allen Teilen werden dem Weinbauverband Sachsen erste Schäden gemeldet:
In Pillnitz sind im Weingut Klaus Zimmerling Teile der Trockenmauern eingestürzt. Die Weinbaugemeinschaft Wachwitz-Loschwitz berichtet über drei Mauereinbrüche im Königlichen Weinberg. In Radebeul sind nach den bisher eingegangenen Meldungen das Weingut Friedrich Aust und Schloss Wackerbarth mit ca. 1.300 m² Trockensteinmauer besonders betroffen. In Meißen hat Anja Fritz vom Weingut Mariaberg einen großen Mauereinbruch unmittelbar hinter ihrem Haus zu beklagen. Rund um die Katzenstufen, die von Proschwitz ins Elbtal herabführen, sind erhebliche Schäden eingetreten. Ein Ende ist nicht abzusehen. „ Die Erde ist völlig gesättigt mit Regenwasser und drückt gegen die Mauern,“ berichtet Kellermeister Jürgen Aumüller von Schloss Wackerbarth, „wir rechnen in den nächsten 14 Tagen mit weiteren Einbrüchen, die auf diesen Dauerregen zurück zu führen sind.“ Die Sanierung eines Quadratmeter Trockenmauer kostet immerhin 450 Euro. Das Sächsische Elbland ist Kulturgut. Auf den steilen Hängen ziehen sich seit 400 Jahren die charakteristischen Weinbergsmauern durch die Lagen. Sie machen den Weinbau an vielen Stellen des Elbtals überhaupt erst möglich. Die Mauern sorgen für die Begehbarkeit der Flächen und die Steine funktionieren wie Speicheröfen. Sie geben die Wärme des Tages auch in der Nacht an die Reben ab. „Die Erhaltung dieses Kulturguts kann nicht die ausschließliche Aufgabe der Winzer sein. Wir haben in der Vergangenheit staatliche Förderung für die Sanierung der Weinbergsmauern erhalten. Das muss fortgeführt werden – und zwar auf der Basis einer einheitlichen Richtlinie für alle Weinbergsmauern im Weinland Sachsen, “ sagt Bernd Kastler, der Vorsitzende des Weinbauverbands Sachsen. Er spielt hierbei darauf an, dass die jetzige sächsische Richtlinie, aufgrund derer die Sanierung von Weinbergsmauern gefördert wird, für den ländlichen Raum und nicht für die Radebeuler und Dresdner Winzer gilt. „An sich hat es keines Beweises mehr bedurft, aber die jetzige Situation bestätigt erneut: Alle Winzer in Sachsen sind in gleicher Weise betroffen. Die Förderung muss daher für alle Winzer gelten, “ fordert Kastler, der zuversichtlich ist, dass der Freistaat Sachsen eine solche einheitliche Richtlinie erlassen wird.